ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG
Unentgeltliches PowerChute Serial-Shutdown
(kurz „EULA“: End User License Agreement)
(Version 2.0, 28.09.22)

WICHTIG – BITTE SORGFÄLTIG LESEN: 
LESEN SIE SICH DIESE EULA BITTE SORGFÄLTIG DURCH, DA SIE IHRE NUTZUNG DER ZUGEHÖRIGEN SOFTWARE REGELT, UNGEACHTET DESSEN, OB SIE DIE SOFTWARE AUF ELEKTRONISCHEM WEG, PER DOWNLOAD ODER AUF EINER CD, EINEM ANDEREN SPEICHERMEDIUM ODER DATENTRÄGER ERWORBEN HABEN. DES WEITERN UNTERLIEGT IHRE NUTZUNG DER SOFTWARE DIESER EULA, UNGEACHTET DESSEN, OB IHNEN EINE PROBE-, EVALUIERUNGS-, DEMO-, STANDARD- ODER ANDERE ART VON LIZENZ ZUR NUTZUNG DER SOFTWARE GEWÄHRT WURDE. 
ZUR BESTÄTIGUNG, DASS SIE DEN BESTIMMUNGEN DIESER EULA ZUSTIMMEN UND SICH AN DIESE EULA GEBUNDEN ERKLÄREN, KLICKEN SIE AUF DIE ENTSPRECHENDE SCHALTFLÄCHE, DIE WÄHREND DES INSTALLATIONSVORGANGS AUF IHREM BILDSCHIRM ANGEZEIGT WIRD. WENN SIE NICHT AN DIESER EULA BETEILIGT SEIN MÖCHTEN UND NICHT ZUSTIMMEN, AN DIE BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN DER EULA GEBUNDEN ZU SEIN, KLICKEN SIE AUF DIE ENTSPRECHENDE GEGENTEILIGE SCHALTFLÄCHE BZW. AUF DIE SCHALTFLÄCHE „ABBRECHEN“: DADURCH WIRD DER INSTALLATIONSPROZESS AUTOMATISCH BEENDET. SOFERN IHNEN BEREITS EINE PHYSISCHE KOPIE DER SOFTWARE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WURDE, MÜSSEN SIE IN DIESEM FALL DIE SOFTWARE INNERHALB VON DREISSIG (30) TAGEN NACH DESSEN ERHALT (EINSCHLIESSLICH ALLER GEDRUCKTEN BEGLEITUNTERLAGEN ZUSAMMEN MIT DEREN VERPACKUNG) AN DEM ORT ZURÜCKGEBEN, AN DEM SIE DIESE ERHALTEN HABEN. WENN SIE DIE SOFTWARE HERUNTERGELADEN HABEN, MÜSSEN SIE DIE GESAMTE SOFTWARE MIT ALLEN ZUGEHÖRIGEN DATEIEN UND SONSTIGEN INFORMATIONEN IN ELEKTRONISCHER FORM SOFORT VON IHREN COMPUTERN, SPEICHERPLATTEN, SERVERN, TABLET-PCS, SMARTPHONES UND ALLEN ANDEREN GERÄTEN, AUF DENEN DIE SOFTWARE GESPEICHERT WURDE, ENTFERNEN UND DEFINITIV LÖSCHEN. 
Die EULA ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen einer natürlichen Person, Ihrer Gesellschaft, Ihrem Unternehmen oder jeder anderen juristischen Person, der die Software zur Verfügung gestellt wurde (im Folgenden als „Sie“ bezeichnet), und Schneider Electric (wie nachstehend definiert). Es liegt in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass Sie gemäß dem Recht, dem Sie unterliegen, rechtlich befähigt sind, die mit dieser EULA geschaffene rechtliche Vereinbarung einzugehen. Es liegt des Weiteren in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass die Person, die die Installation der Software vornimmt, bevollmächtigt bzw. befugt ist, Sie rechtlich zu binden und in Ihrem Namen Ihre Zustimmung zu den Bestimmungen dieser EULA zu geben. Wenn jemand anderes (z.B. ein Systemintegrator, Auftragnehmer, Berater oder eine andere Partei) die Software in Ihrem Namen installiert oder verwendet, bevor Sie selbst die Software verwenden, dann wird diese Partei als Ihr Bevollmächtigter oder Vertreter angesehen, der in Ihrem Namen handelt, und es wird davon ausgegangen, dass Sie allen in dieser EULA enthaltenen Bestimmungen zugestimmt haben, als hätten Sie die Software selbst installiert oder verwendet. Wenn Sie eine Drittpartei sind (z. B. ein Systemintegrator, ein Auftragnehmer, ein Berater oder eine andere Drittpartei), die die Software im Namen eines Endbenutzers oder Lizenznehmers der Software (im Folgenden „Endbenutzer“) bzw. vor diesem installiert oder verwendet, dann liegt es in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass Sie die Vollmacht oder Befugnis zur rechtlichen Bindung des Endbenutzers an diese EULA erhalten haben.
SOWEIT NICHT ANDERS VON SCHNEIDER ELECTRIC SCHRIFTLICH VEREINBART SIND KEINE WARTUNGS- UND SUPPORTLEISTUNGEN FÜR DIE SOFTWARE ENTHALTEN.

Die Bestimmungen der vorliegenden EULA gelten für die dieser EULA beiliegende Software bzw. für die Software, auf die in dieser EULA Bezug genommen wird, einschließlich aller zugehörigen Datenträger mit etwaigen Vorrichtungen, die das bzw. die in der besagten Software enthaltenen Programme aktivieren, sowie der gesamten, der besagten Software (im Folgenden kurz „Software “) zugehörigen gedruckten, online verfügbaren oder elektronischen Dokumentation, Informationen, Spezifikationen, Anleitungen oder Unterlagen (im Folgenden als „Dokumentation“ bezeichnet). Die Dokumentation kann von der Website von Schneider Electric http://schneider-electric.com oder http://apc.com heruntergeladen oder bei den örtlichen Supportcentern von Schneider Electric angefordert werden. Sie stimmen zu, dass diese Dokumentation sowie andere Inhalte ggf. nur auf Englisch bereitgestellt werden, sofern von der landesspezifischen Rechtsprechung nicht anderweitig vorgeschrieben, und ohne Möglichkeit zu vertraglich geregeltem Verzicht oder vertraglichen Beschränkungen. Die Software umfasst des Weiteren alle Software-Updates, Add-on-Komponenten, Webdienste und/oder Ergänzungen der Software, die Ihnen von Schneider Electric nach dem Zeitpunkt Ihres Erwerbs der ursprünglichen Kopie der Software und nach Ihrer Zustimmung zur vorliegenden EULA ggf. bereitgestellt bzw. zur Verfügung gestellt werden, insoweit diesen Elementen keine separate Lizenzvereinbarung bzw. separaten Nutzungsbedingungen beiliegen. In letzterem Fall ist eine derartige separate Lizenzvereinbarung maßgebend.
In dieser EULA steht „Schneider Electric“ stellvertretend für die Schneider Electric IT Limited, registriert in Irland unter Nummer 660893 mit Unternehmenssitz in City East Business Park Ballybrit, Galway, H91 HT73, Irland. 
Die Bestimmungen dieser EULA gelten auch dann für Sie und bleiben zwischen Schneider Electric und Ihnen uneingeschränkt durchsetzbar, wenn Ihnen die Software als mobile Applikation über eine Plattform oder einen Store für mobile Applikationen von Schneider Electric oder einem Drittanbieter bereitgestellt wurde, der von Schneider Electric offiziell mit dem Vertrieb der Software als mobile Applikation beauftragt bzw. offiziell dafür anerkannt wurde. Des Weiteren sind die Bestimmungen dieser EULA für Sie auch dann verpflichtend, wenn Sie die Software bei einem autorisierten Schneider Electric-Vertragshändlern oder -Vertriebspartnern erworben haben. Die vorliegende EULA gewährt Ihnen die in der vorliegenden EULA festgelegten begrenzten Rechte zur Nutzung der Software und alle anderen Rechte sind Schneider Electric und seinen Lizenzgebern vorbehalten. Sie stimmen zu, dass Sie diese Software nur wie in dieser EULA ausdrücklich genehmigt verwenden und alle technischen Einschränkungen in der Software beachten, die nur Ihnen die spezifische Nutzung der Software ermöglichen.
Im Sinne der vorliegenden EULA haben die folgenden Begriffe die jeweils nachfolgend festgelegte Bedeutung:
„Geistige Eigentumsrechte“ bezeichnet sämtliche Rechte jeglicher Art, die aufgrund eines Gesetzes, einer Vorschrift, einer Verordnung, einer Verfügung, eines Abkommens, eines Übereinkommens oder auf andere Weise bestehen, einschließlich, ohne hierauf beschränkt zu sein, sämtliche Patente, Gebrauchsmuster, Urheberpersönlichkeitsrechte, Urheberrechte, verwandte Rechte, Marken und Rechte in Bezug auf Geschäftspräsentationen, Rechte in Bezug auf Topografien integrierter Schaltkreise, Dienstleistungsmarken, Rechte an Domain-Namen, Modellen, Software, Datenbanken, vertraulichen Informationen (einschließlich sämtliche Rechte an Know-how und Geschäftsgeheimnissen), jeweils unabhängig davon, ob diese veröffentlicht sind oder nicht, eingetragen sind oder nicht, einschließlich, insbesondere, Anmeldungen diesbezüglicher Verlängerungen, sowie sämtliche Rechte und Schutzformen mit entsprechender oder ähnlicher Wirkung, die vom Recht eines Landes oder Gebiets anerkannt werden.
„Zwingende Gesetze“ bezeichnet in Ihrem Land gültige Gesetze, die unabhängig von der in der vorliegenden EULA bestimmten Rechtswahl Anwendung finden und die weder eine Einschränkung noch einen Ausschluss zulassen.
„Personenbezogene Informationen“ bezeichnet sämtliche Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen; als bestimmbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.
„Verbundene/s Unternehmen von Schneider Electric“ bezeichnet sämtliche Körperschaften, Gesellschaften oder anderen juristischen Personen, die direkt oder indirekt (i) Schneider Electric kontrollieren oder (ii) von Schneider Electric kontrolliert werden oder (iii) gemeinsam mit Schneider Electric kontrolliert werden; und der Begriff „Kontrolle“ im Sinne dieser Begriffsbestimmung bezeichnet die direkte oder indirekte Kontroll- oder Weisungsbefugnis in Bezug auf den Vorstand, das Leitungsorgan, den Entscheidungsfindungsprozess oder die Leitung einer Gesellschaft basierend auf einem Eigentumsrecht, Berufungsrecht oder Kontrollrecht bei Wahlen oder Berufungen, Stimmrechten, dem Recht, die Ausübung von Stimmrechten zu kontrollieren, einer Geschäftsführungsvereinbarung oder sonstigen Vereinbarungen. Ungeachtet vorstehender Definition des Begriffs der Verbundenen Unternehmen gelten die AVEVA Group Plc. und sämtliche ihrer Tochtergesellschaften nicht als Verbundene Unternehmen von Schneider Electric.
„Benutzer-/Endbenutzerdaten“ bezeichnet mit Ausnahme der Personenbezogenen Informationen sämtliche Informationen, Inhalte und Daten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Texte, Sounds oder Dateien, die Ihnen oder Endbenutzern gehören und die von der Software selbst, Ihnen oder Endbenutzern im Rahmen der Nutzung der Software gegebenenfalls hochgeladen, gesammelt, gespeichert, verarbeitet, erstellt und/oder abändert werden.

1.	LIZENZGEWÄHRUNG
1.1	Vorbehaltlich Ihrer Zustimmung zur Einhaltung und vorbehaltlich der tatsächlichen Einhaltung aller Bestimmungen dieser EULA gewährt Ihnen Schneider Electric ein nicht exklusives, nicht übertragbares, unentgeltliches, beschränktes und weltweites (mit Ausnahme von Japan für das eine separate Lizenz zur Nutzung der Software bei dem relevanten Verbundenen Unternehmen von Schneider Electric erworben werden muss) Lizenzrecht zur Verwendung der Software, die in der Dokumentation oder im Feld „Über/Installation“ der besagten Software beschrieben ist, für die hier angegebene Dauer und in Übereinstimmung mit dem hier definierten Lizenzmodell. Sie dürfen die Software als natürliche Person nur zu Ihrem persönlichen Gebrauch nutzen. Als Gesellschaft, Unternehmen oder sonstige juristische Person dürfen Sie die Software nur im Rahmen Ihrer regulären Tätigkeit nutzen. Die Nutzung ist auf die anwendbare Anzahl von Netzpunkten, die benannten Benutzer, die relevanten Standorte, die relevanten Geräte und/oder die relevanten Systeme beschränkt, für die Sie eine Lizenz für die betreffende Software erhalten haben und die den in der Dokumentation oder im Feld „Über/Installation“ ausgewiesenen benannten Netzpunkten, Standorten, Geräten und/oder Systemen entsprechen. Wenn in der Dokumentation oder im Feld „Über/Installation“ keine Dauer bzw. kein Gültigkeitsende für die hiermit gewährte Lizenz angegeben ist, so gilt die Lizenz so lange, bis Ihnen Schneider Electric anstelle der Software eine neue Software zur Verfügung stellt, deren Nutzung Sie gemäß der jeweils für die Nutzung der neuen Software gültigen Endbenutzer-Lizenzvereinbarung zustimmen (es sei denn, es handelt sich hierbei um eine Probelizenz, für deren Dauer bzw. Gültigkeitsende dreißig (30) Tage ab Bereitstellung festgelegt werden). Die Software wird Ihnen ausschließlich in Form eines Objektcodes (computerlesbar) bereitgestellt und Schneider Electric ist keinesfalls verpflichtet, den Quellcode der Software für Sie offenzulegen, es sei denn, eine derartige Verpflichtung ist gemäß Paragraph 11 vorgegeben. Die Software (einschließlich der zugehörigen Dokumentation) wird Ihnen unter Lizenz bereitgestellt und nicht an Sie verkauft.
1.2	Diese EULA beschreibt und regelt Ihre Rechte zu Installation und Verwendung der Software. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Bestimmungen dieser EULA jegliche sonstigen Bestimmungen ausschließen, diesbezüglich Vorrang haben und diese ersetzen, einschließlich in Kaufaufträgen oder Kaufunterlagen, die Sie gegebenenfalls ausstellen und übermitteln, und zwar unabhängig davon, ob die Ausstellung bzw. Übermittlung vor oder nach dem Gültigkeitsdatum dieser EULA stattfindet. Die Bestimmungen in den von Ihnen ausgestellten Kaufaufträgen oder Kaufunterlagen werden von Schneider Electric ausdrücklich abgelehnt. 
1.3	Nach Ablauf des Probezeitraums oder nach Ablauf des begrenzten Zeitraums, für den Ihnen die Lizenz eingeräumt wurde, wird Ihre Lizenz für die Software automatisch und mit sofortiger Wirkung widerrufen und ungültig, sofern keine neue Lizenz bei Schneider Electric erworben wird. Infolgedessen wird die Software ggf. automatisch deinstalliert und/oder unbrauchbar gemacht (mit oder ohne vorhergehende Warnung).
1.4	Sie erkennen an, dass bei der Aktivierung der Software per Internet oder Telefon ggf. Gebühren anfallen, die zu Ihren Lasten gehen.
1.5	Wenn technologische Mechanismen entwickelt/integriert werden, um die nicht-lizenzierte oder unrechtmäßige Verwendung der Software zu verhindern, stimmen Sie zu, dass Schneider Electric zum Einsatz derartiger Mechanismen berechtigt ist und dass Sie allen Anforderungen in Verbindung mit derartigen technologischen Mechanismen entgegenkommen. Diese Mechanismen stellen keinen Defekt in der Software dar und geben Ihnen keinen Anspruch auf etwaige Gewährleistungsrechte.
1.6	Sofern Sie keine Firmenlizenz, wie ausdrücklich in der vorliegenden EULA definiert, erworben haben, ist eine Verwendung der Software im Floating-, Concurrent- oder Shared-Modus nicht gestattet und Ihnen wird mit dieser EULA eine Einzelbenutzer- oder Mehrbenutzer-Lizenz für die Verwendung der Software gewährt.
1.7	Die Einzelbenutzer-Lizenz gilt, wenn auf einem Etikett auf dem Datenträger der Software selbst, im zugehörigen Feld „Über/Installation“, in der Dokumentation oder andernorts der Vermerk „Einzelbenutzer-Lizenz“ angegeben ist. Eine Einzelbenutzer-Lizenz kann jeweils nur an einem einzelnen Netzpunkt oder auf einem einzelnen Personal Computer, Tablet-PC, Smartphone oder vergleichbaren Gerät (im Folgenden „Gerät“) installiert und genutzt werden. Die Installation und Verwendung in einem Netzwerk oder einem anderen Multistations-Rechensystem, das die gleichzeitige Verwendung durch mehrere Benutzer ermöglicht, sind untersagt. 
1.8	Ungeachtet des vorangehenden Paragraphs sind Sie zum Download und zur Nutzung der Software auf mehr als einem einzelnen Gerät berechtigt, wenn: (i) es sich bei der Software um eine mobile Applikation (App) handelt und (ii) die besagten Geräte alle von Ihnen unter demselben Benutzerkonto verwendet werden, für das die Applikation ursprünglich heruntergeladen wurde. 
1.9	Die Mehrbenutzer-Lizenz gilt, wenn auf einem Etikett auf dem Datenträger der Software selbst, im zugehörigen Feld „Über/Installation“, in der Dokumentation oder andernorts der Vermerk „Mehrbenutzer-Lizenz“ angegeben ist. Eine Mehrbenutzer-Lizenz gestattet eine gleichzeitige und unbegrenzte Anzahl von Installationen der betreffenden Software auf mehreren Netzpunkten, Personal Computern oder vergleichbaren Geräten, in einem Netzwerk oder einem anderen Mehrstations-Rechensystem, außer die Mehrbenutzer-Lizenz begrenzt die Anzahl der Netzpunkte oder Benutzer auf die Anzahl, die für die erworbene und registrierte Software vorgegeben wurde. Wenn eine Mehrbenutzer-Lizenz in einem Netzwerk oder einem anderen Multistations-Rechensystem verwendet wird, haben Sie alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung aller in dieser EULA genannten Einschränkungen sicherzustellen.

2.	EINSCHRÄNKUNGEN
2.1	Sie dürfen die Software auf einem Computer oder einem anderen Gerät nur in genauer Übereinstimmung mit der zusammen mit der Software bereitgestellten Dokumentation und ausschließlich zu den in dieser Dokumentation oder in der vorliegenden EULA ausgewiesenen Zwecken installieren, verwenden, abrufen und anzeigen.
2.2	Sofern nicht ausdrücklich im Rahmen anwendbarer Gesetze anderweitig vorgeschrieben oder zugelassen oder sofern nicht ausdrücklich anderweitig in den Bestimmungen einer gültigen Firmenlizenz gestattet, sind weder Sie noch andere mit Ihrer Zustimmung berechtigt:
(i)	die Software zu kopieren, ausgenommen zu Sicherungszwecken im Rahmen Ihrer genehmigten Verwendung der Software. Jede derartige Kopie muss alle in der Originalsoftware vorhandenen Copyright-Angaben und sonstigen Eigentumshinweise enthalten. Sie sind nicht berechtigt, Kopien der Software zu verkaufen, zu verpachten, zu lizenzieren, zu vermieten oder auf andere Weise Dritten zu übergeben. Wenn die Software Dokumentation umfasst, die nur in elektronischer Form oder online verfügbar ist, dürfen Sie für jede für die Software erworbene Lizenz ein Exemplar dieser elektronischen Dokumentation ausdrucken. Wenn die Software Dokumentation in gedruckter Form umfasst, dürfen Sie für jede für die Software erworbene Lizenz eine Kopie dieser gedruckten Dokumentation anfertigen. 
(ii)	den Quellcode der Software zu ändern, anzupassen, zu übersetzen, rückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu zerlegen oder anderweitig versuchen, ihn zu rekonstruieren. Noch dürfen von der Software abgeleitete Werke erstellt werden. Darüber hinaus behält sich Schneider Electric bei Fehlern, Bugs oder Defekten in der Software ausdrücklich das Recht vor, diese Fehler, Bugs oder Defekte zu korrigieren, soweit gesetzlich erlaubt. 
(iii)	die Software zu unterlizenzieren, zu verpachten, zu outsourcen oder zu vermieten oder einer Drittpartei die Verwendung der Software zum eigenen Nutzen oder zum Nutzen Dritter zu genehmigen. Sie dürfen die Software auch nicht als Bestandteil einer Facility-Management-, Timesharing-, Dienstleister- oder Serviceunternehmens-Vereinbarung nutzen.
(iv)	die Software als Ganzes oder in Teilen zu vertreiben, zu ändern, abgeleitete Werke davon zu erstellen oder mithilfe der Software erstellte Anwendungen zu vertreiben, außer soweit ausdrücklich im Rahmen dieser Vereinbarung gestattet, einschließlich aber nicht beschränkt auf Paragraph 3.
(v)	die Software unter Verletzung der Gesetze und Vorschriften von Irland oder der USA oder der geltenden Gerichtsbarkeit, in der Sie die Software nutzen oder herunterladen, direkt oder indirekt zu exportieren, zu re-exportieren, herunterzuladen oder zu versenden.
2.3	Die Verwendung der Software ist nur in Verbindung mit Inhalten gestattet, die Ihr Eigentum, die öffentlich zugänglich sind oder ordnungsgemäß lizenziert sind. Sie benötigen möglicherweise ein Patent, Urheberrecht oder eine andere Lizenz von einem Drittanbieter, um Inhaltsdateien zur Verwendung mit der Software zu erstellen, zu kopieren, herunterzuladen, aufzuzeichnen oder zu speichern oder derartige mit der Software zu verwendenden Dateien bereitzustellen bzw. zu verteilen. 
2.4	Sie bestätigen, dass Sie die Software nur in einer Weise nutzen, die allen geltenden Gesetzen in den zuständigen Gerichtsbarkeiten entspricht, in denen Sie die Software verwenden oder herunterladen, einschließlich aber nicht beschränkt auf geltende Einschränkungen hinsichtlich des Urheberrechts und anderer Geistigen Eigentumsrechte. Sie dürfen die Software nicht nutzen, auch nicht in Verbindung mit einem Gerät, Programm oder Service, um zu versuchen, technologische Mechanismen zu umgehen, die zum Einsatz kommen, um den Zugriff auf eine oder die Rechte an einer Inhaltsdatei oder einer anderen, vom Urheberrecht einer Gerichtsbarkeit geschützten Arbeit zu kontrollieren.

3.	BESCHREIBUNG ANDERER RECHTE
3.1	Demo-, Probe- oder vergleichbare Lizenzen. Wenn Ihnen die Software unter einer Demolizenz oder einer gebührenfreien Lizenz zu Test- oder Evaluierungszwecken bereitgestellt wurde, sind Sie nicht berechtigt, die Software zu anderen Zwecken als demjenigen zu verwenden, für das Ihnen eine derartige Lizenz gewährt wurde, sowie unbeschadet aller anderen Paragraphen dieser EULA.
3.2	Die folgenden Bestimmungen gelten nur, wenn es sich bei Ihnen um eine Gesellschaften, ein Unternehmen oder eine sonstige juristische Personen handelt: -
(i)	Autorisierte Anwendungen. „Autorisierte Anwendungen“ im Sinne dieser EULA sind Anwendungen, die Sie mittels der Software (einschließlich des eventuell vorhandenen Programmiertools) oder durch Einspielen einer Programmbibliothek der Software in diese Anwendungen, mit oder ohne Änderung, erstellen, entwickeln oder erzeugen, vorausgesetzt, Sie verfügen über eine gültige Lizenz für die besagte Software von Schneider Electric oder seinen autorisierten Vertriebspartnern. Zu den autorisierten Anwendungen gehören ohne Einschränkung anwendbare Runtime Engines für die Software sowie anwendbare Treiberschnittstellen, die Sie Ihren eigenen Kunden als Teil oder zusammen mit Ihren autorisierten Anwendungen bereitstellen.
Ungeachtet des Vorangegangenen ist eine Anwendung, die mit der unter einer Erprobungslizenz (wie in Anlage 1 der vorliegenden EULA beschrieben) oder zu Demonstrations-, Test- oder Evaluierungszwecken erworbenen Software erstellt wurde, keine autorisierte Anwendung.
Als ausdrückliche Abweichung von den Ihnen mit einer Einzelbenutzer-Lizenz oder Mehrbenutzer-Lizenz im Rahmen dieser EULA gewährten Rechte sind Sie berechtigt, die Software, die Sie zuvor in Ihren eigenen Räumlichkeiten im Hinblick auf eine Nutzung der Software in den Räumlichkeiten Ihrer eigenen Kunden aktiviert haben, auf einen USB-Dongle/Stick zu laden, vorausgesetzt, Sie können nachweisen, dass Ihnen vernünftigerweise kein anderes Mittel zur Verfügung steht, um die Installation bzw. Inbetriebnahme Ihrer autorisierten Anwendung in den Räumlichkeiten Ihrer eigenen Kunden durchzuführen.
Sie dürfen autorisierte Anwendungen verteilen oder anderweitig verfügbar machen, sofern Sie jede einzelne, nachfolgend aufgeführte Voraussetzung erfüllen: 
a.	Sie nehmen Ihren eigenen gültigen Urheberrechtshinweis in Ihre autorisierten Anwendungen auf.
b.	Und Sie entfernen oder verdecken keine Hinweise auf Urheberrechte, Markenzeichen, Patente oder sonstige gewerbliche Schutzrechte oder Geistige Eigentumsrechte, die in/auf der an Sie gelieferten Software oder gegebenenfalls mit Bezug auf die Software im Feld „Über/Installation“ in der autorisierten Anwendung und in anwendbarer gedruckter Dokumentation erscheinen, die mit jeder Kopie Ihrer autorisierten Anwendungen verteilt wird.
c.	Sie verwenden weder Namen noch Logo oder Markenrechte von Schneider Electric, um Ihre autorisierten Anwendungen zu vermarkten oder zu bezeichnen, es sei denn, Sie sind an einer separaten Vereinbarung mit Schneider Electric beteiligt, die Ihnen derartige Rechte einräumt, oder Schneider Electric hat Ihnen diesbezüglich seine ausdrückliche vorhergehende schriftliche Zustimmung gegeben.
d.	Sie stellen Schneider Electric auf Verlangen von jeglichen Verlusten, Kosten, Ansprüchen, Forderungen, Klagen, Verfahren, Bußgeldern, Strafen, Schiedssprüchen, Verbindlichkeiten, Schäden, Ersatzzahlungen, Vergleichen, Zinsforderungen, Aufwendungen und/oder Honoraren und/oder Gebühren (Schäden) frei, die Schneider Electric in Verbindung mit oder aufgrund der Verwendung oder Verteilung Ihrer autorisierten Anwendungen entstehen bzw. erleidet, sofern Ihre vertragliche Verpflichtung auf Schadenersatz nicht den Anteil der Schäden oder Verletzungen oder den Vergleichsbetrag des Klägers, der auf ein Verschulden von Schneider Electric zurückzuführen ist, oder die Schneider Electric von Rechts wegen auferlegte Verschuldenshaftung gemäß den Zwingenden Gesetzen übersteigt. Die vorstehende Freistellungsverpflichtung gilt auch nach Ablauf oder Kündigung der vorliegenden EULA.
e.	Sie erlauben keine weitere Umverteilung der Software (einschließlich Ihrer Änderungen daran) durch Dritte, außer als Teil Ihrer autorisierten Anwendungen.
f.	Und Sie stellen Ihrem Kunden Ihre eigene Lizenzvereinbarung zur Gewährung eines Nutzungsrechts für Ihre autorisierten Anwendungen bereit, wobei diese Lizenzvereinbarung im Wesentlichen mit der vorliegenden EULA übereinstimmt, in keinem Fall jedoch einschränkender ist.
g.	Und Sie den Bestimmungen der vorliegenden EULA nachkommen.

(ii)	Einbettung oder Integration der Software. Sie dürfen die Software einbetten oder anderweitig in Ihr eigenes Produkt oder in ein Produkt eines Drittanbieters integrieren, sofern:
a.	Sie über eine gültige Softwarelizenz von Schneider Electric oder dessen autorisierten Vertriebspartnern verfügen; und
b.	Sie eine derartige Einbettung oder Integration in einer Weise durchführen, die der Dokumentation und dieser EULA entspricht, soweit die besagte Dokumentation Anweisungen oder Empfehlungen diesbezüglich enthält; und
c.	Sie in Bezug auf Ihre eigenen Produkte und die Produkte von Drittanbietern jeweils die gleichen Anforderungen erfüllen, wie weiter oben hinsichtlich der autorisierten Anwendungen festgelegt; die vorstehenden Anforderungen gelten entsprechend für Ihre eigenen Produkte oder die Produkte von Drittanbietern, in die Sie die Software einbetten oder integrieren. Jede Bezugnahme auf den Begriff „Autorisierte Anwendung“ in der vorstehenden Klausel gilt für diesen Paragraphen als Bezugnahme auf Ihre eigenen Produkte oder die Produkte Dritter, die die Software einbetten oder anderweitig integrieren; und
d.	Sie Ihrem Kunden Ihre eigene Lizenzvereinbarung zur Gewährung eines Nutzungsrechts für Ihre eigenen Produkte oder die Produkte Dritter, in die Sie die Software einbetten oder integrieren, bereitstellen, wobei diese Lizenzvereinbarung im Wesentlichen mit der vorliegenden EULA übereinstimmt, in keinem Fall jedoch einschränkender ist; und
e.	Sie stellen Schneider Electric auf Verlangen von jeglichen Verlusten, Kosten, Ansprüchen, Forderungen, Klagen, Verfahren, Bußgeldern, Strafen, Schiedssprüchen, Verbindlichkeiten, Schäden, Ersatzzahlungen, Vergleichen, Zinsforderungen, Aufwendungen und/oder Honoraren und/oder Gebühren (Schäden) frei, die Schneider Electric in Verbindung mit oder aufgrund der Einbettung oder sonstigen Integration der Software in Ihre eigenen Produkte oder die Produkte Dritter entstehen bzw. erleidet, sofern Ihre vertragliche Verpflichtung auf Schadenersatz nicht den Anteil der Schäden oder Verletzungen oder den Vergleichsbetrag des Klägers, der auf ein Verschulden von Schneider Electric zurückzuführen ist, oder die Schneider Electric von Rechts wegen auferlegte Verschuldenshaftung gemäß den Zwingenden Gesetzen übersteigt. Die vorstehende Freistellungsverpflichtung gilt auch nach Ablauf oder Kündigung der vorliegenden EULA.
f.	Und Sie den Bestimmungen der vorliegenden EULA nachkommen.

4.	INSTALLATION, WARTUNGS- UND SUPPORTSERVICES
Sie sind für die ordnungsgemäße Installation der Software entsprechend der Dokumentation verantwortlich und tragen alle damit zusammenhängenden Auslagen und Kosten. Ausgenommen der gemäß Paragraph 9 bereitgestellten Gewährleistungen bietet Schneider Electric in Verbindung mit der Software keine Wartungs- oder Supportservices an, soweit nicht in einer separaten Vereinbarung abweichend vereinbart.

5.	UPDATE-RICHTLINIEN
5.1.	Wenn Schneider Electric aktualisierte oder aufgerüstete Versionen der Software erstellt oder Add-On-Komponenten für die Software anbietet, ist Schneider Electric nicht verpflichtet, Ihnen diese Updates oder Upgrades bereitzustellen, wenn Sie über keinen gültigen Wartungsvertrag mit Schneider Electric oder seinen autorisierten Vertriebspartnern verfügen.
5.2.	Wenn Sie zum Erhalt von Updates oder Upgrades der Software oder von Add-On-Komponenten für die Software berechtigt sind, gelten die Bestimmungen der vorliegenden EULA gleichzeitig als Lizenzbestimmungen für diese aktualisierte Version, da diese Bestimmungen zum Zeitpunkt der Lieferung eines Updates, Upgrades oder Add-Ons ggf. überarbeitet wurden.
5.3.	Einige der von dieser EULA gedeckten Softwareprodukte umfassen ein Dienstprogramm (im Folgenden als „Dienstprogramm zur Softwareaktualisierung“ bezeichnet). Dieses Dienstprogramm zur Softwareaktualisierung erfüllt folgende Funktionen: - (i) Sie darüber zu informieren, dass ein Update, ein Upgrade oder eine neue Version der Software zum Download bereitsteht, (ii) Ihnen deren Download zu ermöglichen, sofern Sie die ggf. damit verbundenen Gebühren begleichen, und (iii) Ihre Benutzererfahrung mit der Software zu verbessern und gleichzeitig Schneider Electric die Erfassung und Verarbeitung relevanter Informationen zu Ihrer Nutzung der Software zu ermöglichen. Diese Funktion sind standardmäßig aktiviert und können in den Einstellungen des Dienstprogramms zur Softwareaktualisierung deaktiviert werden. Jeder Verweis auf die Software in dieser EULA umfasst automatisch einen Verweis auf das Dienstprogramm zur Softwareaktualisierung.
5.4.	Wenn Sie zum Erhalt von Updates, Upgrades oder neuen Versionen der Software oder von Add-On-Komponenten für die Software berechtigt sind, wird Ihnen nahegelegt, diese zu implementieren, um von neuen Funktionen, Verbesserungen oder Bug-Fixes in diesen Updates, Upgrades, neuen Versionen oder Add-Ons zu profitieren.
5.5.	Jeder Verweis auf die Software in dieser EULA umfasst automatisch einen Verweis auf alle Updates, Upgrades und neuen Versionen der Software sowie auf alle Add-Ons für die Software, die Ihnen von Schneider Electric oder dessen autorisierten Vertriebspartnern bereitgestellt werden.

6.	LIZENZSCHLÜSSEL
6.1.	Sie erkennen an, dass die Software, wenn sie durch eine Sperre geschützt ist, nur in Verbindung mit einem gültigen Software-Schlüsselcode oder einem Hardwareschlüssel (im Folgenden „Lizenzschlüssel“) genutzt werden kann. Dieser Lizenzschlüssel wird Ihnen oder einer anderen Person in Ihrem Namen oder im Auftrag von Schneider Electric oder seinen autorisierten Vertriebspartnern bereitgestellt.
6.2.	Sie stimmen zu, dass ein solcher Lizenzschlüssel ausschließlich mit der Software, für die er vorgesehen ist, zu verwenden ist.
6.3.	Jedes Risiko in Verbindung mit den Datenträgern, auf denen die Software und der Lizenzschlüssel bereitgestellt werden, geht bei Lieferung auf Sie über. Falls die Software oder der Lizenzschlüssel nach der Lieferung abhandenkommen, entwendet oder zerstört werden, ist Schneider Electric nicht verpflichtet, die Software oder den Lizenzschlüssel zu ersetzen.
6.4.	Im Falle eines verlorenen, entwendeten oder zerstörten Lizenzschlüssels, und falls Schneider Electric zustimmt, den Lizenzschlüssel zu ersetzen, müssen Sie vor der Bereitstellung eines Ersatzlizenzschlüssels durch Schneider Electric:
(i)	Schneider Electric eine eidesstattliche, von Ihnen unterschriebene Erklärung bereitstellen, die bestätigt, dass Sie die zu ersetzende Software oder den Lizenzschlüssel dauerhaft verloren oder zerstört haben und Sie die Software oder den Lizenzschlüssel nicht in irgendeiner Form zurückbehalten haben oder diese nicht in eine Ihnen gehörende, von Ihnen betriebene oder kontrollierte andere Software bzw. in ein anderes System aufgenommen haben, und
(ii)	jede Anweisung von Schneider Electric im Zusammenhang mit dem Ersatz erfüllen.
6.5.	Ist der Lizenzschlüssel fehlerhaft, und vorausgesetzt, dass dieser Defekt auf eine Handlung oder Unterlassung von Schneider Electric zurückzuführen ist, ersetzt Schneider Electric den Lizenzschlüssel, wenn der fehlerhafte Lizenzschlüssel innerhalb der von Schneider Electric festgelegten Gewährleistungszeit zurückgegeben wird. Gemäß nachfolgendem Paragraph 9 „Gewährleistungen“ ersetzt Schneider Electric den Lizenzschlüssel nach einer von Ihnen geleisteten Zahlung einer Bearbeitungsgebühr, die Ihnen von Schneider Electric mitgeteilt wird, wenn der fehlerhafte Lizenzschlüssel nicht innerhalb der besagten Gewährleistungszeit zurückgegeben wird.
6.6.	Sofern anwendbar gemäß vorstehendem Paragraph 1 kann der Lizenzschlüssel nach Ablauf des Probezeitraums bzw. des begrenzten Zeitraums, für den Ihnen die Lizenz gewährt wurde, unter Umständen (mit oder ohne vorhergehende Warnung) unbrauchbar gemacht werden.

7.	EIGENTUM
7.1.	Die Software sowie alle Rechte und Ansprüche in und an der Software sowie sämtliche/s in die Software integrierte/n Technologien und Knowhow, unabhängig davon, ob sie patentiert sind oder nicht, sowie alle gewerblichen Schutzrechte und/oder Geistigen Eigentumsrechte in Verbindung mit der Software, einschließlich aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, bleiben ausschließliches Eigentum von Schneider Electric, unter Ausschluss jeglicher Software von Drittanbietern, die in die Software eingebettet ist oder Ihnen anderweitig mit der Software bereitgestellt wird.
7.2.	Mit der vorliegenden EULA werden keinerlei Eigentumsrechte von Schneider Electric an der Software auf Sie übertragen. Alle in der vorliegenden EULA nicht ausdrücklich gewährten Rechte sind Schneider Electric vorbehalten. Schneider Electric verkauft die Software nicht an Sie, sondern gewährt Ihnen lediglich die in dieser EULA definierten Lizenzrechte.
7.3.	Alle gewerblichen Schutzrechte und/oder Geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf Software von Drittanbietern, die in die Software eingebettet ist oder Ihnen anderweitig mit der Software bereitgestellt wird, verbleiben beim maßgeblichen Drittanbieter und es kommt zu keiner gültigen oder stillschweigenden Eigentumsübertragung derartiger Eigentumsrechte Dritter an Sie.
7.4.	Sollten Sie von einer Verletzung derartiger Eigentumsrechte von Schneider Electric hinsichtlich der Software Kenntnis erhalten, sind Sie verpflichtet, Schneider Electric unverzüglich darüber zu informieren und alle relevanten Auskünfte zu erteilen, die zur Verteidigung der Interessen von Schneider Electric erforderlich sind.

8.	MARKENRECHTE
Schneider Electric, APC und andere in der Software enthaltenen Markenzeichen sind eingetragene Markenzeichen der Schneider Electric-Gruppe. Sofern gemäß der geltenden Rechtsprechung nicht gesetzlich ausdrücklich anders vorgegeben, sind Sie nicht berechtigt, Markenzeichen, Handelsnamen, Produktnamen, Logos, Urheberrechts- oder andere Eigentumsvermerke, Hinweistexte, Symbole oder Beschriftungen in der Software zu entfernen oder zu verändern. Die vorliegende EULA berechtigt Sie nicht, Namen oder Marken von Schneider Electric, Verbundenen Unternehmen von Schneider Electric oder autorisierten Vertriebspartnern von Schneider Electric zu verwenden.

9.	GEWÄHRLEISTUNGEN
9.1.	Schneider Electric garantiert, zur Lizenzierung und anderweitigen Bereitstellung der Software und der Dokumentation für Sie in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der vorliegenden EULA berechtigt zu sein. Unbeschadet des Vorangegangenen werden für die in Paragraph 3.1 genannten Lizenztypen keine Gewährleistungen angeboten.
9.2.	Der Gewährleistungszeitraum beträgt sechs (6) Monate ab dem Datum der Zustellung der Software an Sie. 
9.3.	(a) Innerhalb dieses Gewährleistungszeitraums gibt Ihnen Schneider Electric die Gewährleistung, dass: (i) die Software im Wesentlichen nach Maßgabe der in der Dokumentation beschriebenen Spezifikationen funktioniert, von zufriedenstellender Qualität ist und für den Zweck geeignet ist und (ii) der Datenträger, auf dem Ihnen die Software bereitgestellt wird (falls in greifbarer Form) und der Lizenzschlüssel (sofern vorhanden) frei von Material- und Herstellungsfehlern ist. 
(b) Wenn die Software die obige beschränkte Gewährleistung nicht erfüllt, können Sie von Schneider Electric die Reparatur oder den Ersatz der defekten Software, des Datenträgers oder des Lizenzschlüssels verlangen, ohne dass dabei Kosten für Sie anfallen, vorausgesetzt, (i) Sie informieren Schneider Electric über den Fehler innerhalb des oben genannten Gewährleistungszeitraums und (ii) der Mangel fällt nicht unter die in Paragraph 9.4 und Paragraph 9.5 unten aufgeführten Ausnahmen und (iii) die Reparatur oder der Ersatz ist nicht unmöglich und würde keine unangemessenen Aufwendungen für Schneider Electric bedeuten.
Die in Paragraph 9.3 dargelegten Rechtsmittel sind die einzige Verpflichtung von Schneider Electric und Ihr einziges Rechtsmittel in Bezug auf die vorstehende beschränkte Gewährleistung.
9.4.	Die Gewährleistung von Schneider Electric ist ausgeschlossen, wenn die Software, ihr Datenträger oder ihr Lizenzschlüssel verändert wurde oder als Folge einer fahrlässigen oder nicht autorisierten Nutzung nicht funktioniert, wie zum Beispiel durch die Verwendung der Software mit Produkten von Drittanbietern (Hardware, Software, Firmware oder Betriebssystem), die von Schneider Electric nicht für den Einsatz mit der Software vorgesehen sind, durch den Gebrauch eines unzulässigen Hard- oder Softwareschlüssels (falls zutreffend) mit der Software oder durch die unbefugte Wartung der Software.
Eine Reparaturleistung gemäß obigem Paragraph 9.3 bzw. Ihnen gemäß Paragraph 9.3 gelieferter Ersatz für die Software, den Datenträger oder den Lizenzschlüssel wird für die verbleibende Zeit der ursprünglich sechs (6) Monate dauernden Gewährleistungsfrist oder für dreißig (30) Tage gewährleistet, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist. Die Zwingenden Gesetze einiger Länder gestatten keine Beschränkungen hinsichtlich der Dauer einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistung, sodass die oben genannte oder eine andere hier vorgesehene Beschränkung möglicherweise nicht auf Sie zutrifft. In diesem Fall ist die Gewährleistung auf die Mindestgewährleistungsfrist beschränkt, die in diesen Ländern gesetzlich zugelassen ist.
9.5.	Die Gewährleistung von Schneider Electric entfällt ebenfalls im Fall eines Defekts oder einer Funktionsstörung der Software, wenn ein derartiger Defekt bzw. eine derartige Funktionsstörung durch die Implementierung eines von Schneider Electric gemäß Paragraph 5.4 für Sie verfügbar gemachten Updates oder Upgrades, zu der Sie berechtigt sind und aufgefordert wurden, hätte verhindert werden können.
9.6.	FOLGENDES GILT UNBESCHADET ETWAIGER GESETZLICHER GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE IHNEN GEGEBENENFALLS NACH DEN ZWINGENDEN GESETZEN ZUSTEHEN:
(a) SCHNEIDER ELECTRIC ÜBERNIMMT ÜBER DIE IN PARAGRAPH 9 ENTHALTENEN GEWÄHRLEISTUNGEN HINAUS KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG UND SCHLIESST ALLE DARÜBER HINAUSGEHENDEN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN (UND UNABHÄNGIG DAVON, OB PER GESETZ, GEWOHNHEITSRECHT, HANDELSGEBRAUCH, HANDELSVERLAUF ODER AUF SONSTIGE WEISE IMPLIZIERTEN) GEWÄHRLEISTUNGEN, ZUSICHERUNGEN UND BEDINGUNGEN HINSICHTLICH DER SOFTWARE, IHRER UPDATES UND IHRER DOKUMENTATION AUSDRÜCKLICH AUS, EINSCHLIESSLICH ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GEWÄHRLEISTUNGEN IN BEZUG AUF DIE EIGNUNG DER SOFTWARE FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DIE MARKTGÄNGIGKEIT, EINE ZUFRIEDENSTELLENDE QUALITÄT, RECHTSVERSTÖSSE ODER EIGENTUMSANSPRÜCHE. 
(b) SOWEIT SCHNEIDER ELECTRIC ZUMUTBARE SCHRITTE UNTERNOMMEN HAT, UM DIE RICHTIGKEIT DER IN DER SOFTWARE UND DOKUMENTATION ENTHALTENEN ODER ANGEZEIGTEN INFORMATIONEN SICHERZUSTELLEN, ÜBERNIMMT SCHNEIDER ELECTRIC KEINE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG ODER ANDERWEITIGE ZUSICHERUNG:
(i) DASS DIE SOFTWARE ODER ALLE IN IHR ODER IN DER DOKUMENTATION ENTHALTENEN ODER ANGEZEIGTEN INFORMATIONEN IHREN ANFORDERUNGEN, ERWARTUNGEN ODER ZWECKEN ENTSPRECHEN; ODER
(ii) DASS DER BETRIEB DER SOFTWARE UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI SEIN WIRD; ODER
(iii) DASS DIE SOFTWARE VOR ALLEN MÖGLICHEN SICHERHEITSGEFAHREN, INTERNET- UND CYBERSICHERHEITSBEDROHUNGEN ODER ANDEREN KONTAMINATIONSFAKTOREN, DIE DIE SICHERHEIT ODER INTEGRITÄT DER SOFTWARE UND/ODER DER DURCH DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE VERARBEITETEN DATEN GEFÄHRDEN KÖNNTEN, GESCHÜTZT IST. 
9.7.	Sie erkennen ausdrücklich an und stimmen zu, dass:
(a) Ihre Nutzung der Software und die Leistung, Eignung und/oder Genauigkeit der Software für Anwendungen, Umgebungen oder Zwecke, in denen bzw. für die Sie die Software verwenden werden, in Ihrer alleinigen und vollen Verantwortung liegen.
(b) Sie dafür verantwortlich sind, Ihre Computernetzwerke, Server, Maschinen, Programme und Daten, die Sie zum Zweck des Herunterladens, der Installation und/oder der Nutzung der Software nutzen oder verarbeiten, vor Bedrohungen der Cybersicherheit zu schützen.

9.8.	Keine mündlichen oder schriftlichen Informationen, Aussagen, Meinungen oder Ratschläge, die vermeintlich von Schneider Electric, seinen autorisierten Vertriebspartnern, Vertretern oder Mitarbeitern oder sonstigen Personen in seinem Namen abgegeben werden, begründen eine Haftung oder verlängern oder verändern den Umfang der in dieser EULA ausgedrückten Gewährleistungen in irgendeiner Weise.

10.	HAFTUNG
10.1.	VORBEHALTLICH PARAGRAPH 10.5 KÖNNEN WEDER SCHNEIDER ELECTRIC NOCH AN DER ERSTELLUNG, PRODUKTION ODER LIEFERUNG DER SOFTWARE BETEILIGTE DRITTE, EINSCHLIESSLICH ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE LIZENZGEBER VON SCHNEIDER ELECTRIC, UND UNGEACHTET DESSEN, OB AUF VERTRAG, GEWÄHRLEISTUNG ODER GARANTIE, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) ODER VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG, FREISTELLUNGSANSPRÜCHEN, AUF GESETZLICHER ODER ANDERWEITIGER GRUNDLAGE BERUHEND, HAFTBAR SEIN FÜR (A) JEGLICHE MITTELBARE SCHÄDEN; SCHÄDEN IDEELLER ART; NEBENSCHÄDEN; SCHADENERSATZFORDERUNGEN; SONDER- ODER FOLGESCHÄDEN; VERLUSTE; AUSGABEN ODER KLAGEANSPRÜCHE; ODER (B) SCHÄDEN AUFGRUND VON GESCHÄFTSVERLUST, NUTZUNGSVERLUST, UNTERBRECHUNG DES GESCHÄFTSBETRIEBS, VERLUST DES FIRMENWERTS, ODER ANDERER FINANZIELLER ODER NICHT-FINANZIELLER EINBUSSEN ODER VERLUSTE ODER (C) DATENVERLUSTE ODER DATENBESCHÄDIGUNG, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER EULA ODER DER NUTZUNG, DER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG ODER DER MISSBRÄUCHLICHEN NUTZUNG DER SOFTWARE ERGEBEN, AUCH WENN SCHNEIDER ELECTRIC VON DER MÖGLICHKEIT DERARTIGER SCHÄDEN IN KENNTNIS GESETZT WURDE.
10.2.	VORBEHALTLICH PARAGRAPH 10.5 ÜBERSCHREITET DIE GESAMTHAFTUNG VON SCHNEIDER ELECTRIC FÜR SCHÄDEN ODER AUSGABEN, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER EULA ODER DER NUTZUNG, DER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG ODER DER MISSBRÄUCHLICHEN NUTZUNG DER SOFTWARE ERGEBEN, UNGEACHTET DESSEN, OB DIESE AUF VERTRAG, GEWÄHRLEISTUNG ODER GARANTIE, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), AUS EINER FREISTELLUNGSVERPFLICHTUNG ODER VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG AUF GESETZLICHER ODER ANDERWEITIGER GRUNDLAGE BERUHEN, IN KEINEM FALL DEN GESAMTBETRAG VON EUR 25,00 (FÜNFUNDZWANZIG EURO). 
10.3.	Sie werden Schneider Electric auf Verlangen von sämtlichen Verlusten, Kosten, Ansprüchen, Forderungen, Klagen, Verfahren, Bußgeldern, Strafen, Schiedssprüchen, Verbindlichkeiten, Schäden, Ersatzzahlungen, Vergleichen, Zinsforderungen, Aufwendungen und/oder Honoraren und/oder Gebühren (Schäden) freistellen, die Schneider Electric in Verbindung mit oder aufgrund der Nutzung, nicht möglichen Nutzung oder fehlerhaften Nutzung der Software durch Sie entstehen bzw. bei Schneider Electric auftreten, sofern Ihre vertragliche Verpflichtung auf Schadenersatz nicht den Anteil der Schäden oder Verletzungen oder den Vergleichsbetrag des Klägers, der auf ein Verschulden von Schneider Electric zurückzuführen ist, oder die Schneider Electric von Rechts wegen auferlegte Verschuldenshaftung gemäß den Zwingenden Gesetzen übersteigt. Die vorstehende Freistellungsverpflichtung gilt auch nach Ablauf oder Kündigung der vorliegenden EULA.
10.4.	Sollte die Software im Lieferumfang des Produkts eines Drittanbieters erlangt worden sein, so erstreckt sich die im Rahmen dieser EULA gewährte Lizenz nicht auf Änderungen, Aktualisierungen, Übersetzungen oder Bearbeitungen, die eventuell von einer anderen Partei als Schneider Electric an der Software vorgenommen wurden, unabhängig davon, ob diese autorisiert sind oder nicht. Derartige Änderungen unterliegen den Lizenzbedingungen des entsprechenden Drittanbieters. SOFERN GESETZLICH ZULÄSSIG UND VORBEHALTLICH PARAGRAPH 10.5 HAFTET SCHNEIDER ELECTRIC NICHT FÜR SCHADENERSATZFORDERUNGEN UND ANDERE FOLGEN, DIE AUS DERARTIGEN ÄNDERUNGEN ODER IN VERBINDUNG DAMIT ENTSTEHEN, UNGEACHTET DESSEN, OB DIESE AUF VERTRAG, GEWÄHRLEISTUNG ODER GARANTIE, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIEßLICH FAHRLÄSSIGKEIT), AUS EINER FREISTELLUNGSVERPFLICHTUNG ODER VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG AUF GESETZLICHER ODER ANDERWEITIGER GRUNDLAGE BERUHEN, UND GIBT KEINE ENTSPRECHENDEN ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN. 
10.5.	Die Haftung von Schneider Electric im Rahmen dieser EULA reduziert sich proportional auf das Ausmaß, zu dem die Handlung oder Unterlassung durch Sie oder eine dritte Person zu dem aufgetretenen Verlust oder Schaden beigetragen haben. NICHTS IN DIESEM EULA SOLL DIE HAFTUNG VON SCHNEIDER ELECTRIC FÜR FAHRLÄSSIG VERURSACHTE/N TOD ODER VERLETZUNG ODER FÜR ARGLISTIGES ODER BETRÜGERISCHES VERHALTEN EINSCHRÄNKEN ODER AUSSCHLIESSEN EBENSO WIE EINE HAFTUNG, DIE NACH GELTENDEM RECHT NICHT EINGESCHRÄNKT ODER AUSGESCHLOSSEN WERDEN DARF. 
10.6.	Wenn die Software gemäß ihrer Dokumentation zum Zweck der Erfassung, Speicherung und/oder Verarbeitung von Daten vorgesehen ist, einschließlich aber nicht beschränkt auf personenbezogene Daten, liegt es in Ihrer alleinigen und uneingeschränkten Verantwortung, dass Sie bei einer derartigen Verwendung der Software alle geltenden Datenschutzbestimmungen und gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz einhalten. Es ist Ihre Verantwortung regelmäßige Back-ups solcher Daten anzufertigen. In keinem Fall kann Schneider Electric für Ihre Verwendung der mithilfe der Software erfassten, gespeicherten oder verarbeiteten Daten oder Ihre Nicht-Einhaltung geltender Datenschutzbestimmungen oder gesetzlicher Vorschriften zum Datenschutz oder von Ihnen unterlassener Back-ups haftbar gemacht werden.
Sie werden Schneider Electric auf Verlangen von sämtlichen Verlusten, Kosten, Ansprüchen, Forderungen, Klagen, Verfahren, Bußgeldern, Strafen, Schiedssprüchen, Verbindlichkeiten, Schäden, Ersatzzahlungen, Vergleichen, Zinsforderungen, Aufwendungen und/oder Honoraren und/oder Gebühren (Schäden) freistellen, die Schneider Electric in Verbindung mit oder als Folge eines Verstoßes gegen solche Gesetze oder Vorschriften durch Sie oder eines Versäumnisses, angemessene Sicherungskopien zu erstellen, entstehen bzw. bei Schneider Electric auftreten, sofern Ihre vertragliche Verpflichtung auf Schadenersatz nicht den Anteil der Schäden oder Verletzungen oder den Vergleichsbetrag des Klägers, der auf ein Verschulden von Schneider Electric zurückzuführen ist, oder die Schneider Electric von Rechts wegen auferlegte Verschuldenshaftung gemäß den Zwingenden Gesetze übersteigt. Die vorstehende Freistellungsverpflichtung gilt auch nach Ablauf oder Kündigung der vorliegenden EULA.
10.7.	Die in der vorliegenden EULA enthaltenen Haftungseinschränkungen oder Haftungsausschlüsse gelten nur soweit gemäß den Zwingenden Gesetzen zulässig.
10.8.	Wenn Ihnen die Software von einem autorisierten Vertriebspartner, einem anderen Vertriebshändler oder einer sonstigen Drittpartei geliefert wurde, die die Software gemeinsam mit einem oder ohne ein Drittherstellerprodukt bereitstellt, ist Schneider Electric in keinem Fall an einem ggf. vorhandenen Kaufauftrag oder einer sonstigen Vereinbarung zwischen Ihnen und einer derartigen Drittpartei beteiligt und übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung in diesem Zusammenhang. Folglich sind alle Ansprüche, die Sie in Verbindung mit der Software unter Umständen geltend machen wollen, an die betroffene Drittpartei zu richten und unterliegen den Gewährleistungsbestimmungen im besagten Kaufauftrag bzw. in der zwischen Ihnen und der Drittpartei getroffenen Vereinbarung. Schneider Electric übernimmt keinerlei Haftung mit Bezug auf derartige Klauseln und ist keinesfalls durch deren Formulierung gebunden.

10.9.	Vorbehaltlich der in den Paragraphen 10.1 und 10.2 dieser EULA angegebenen Haftungseinschränkungen und -ausschlüsse verpflichtet sich Schneider Electric, Sie gegenüber allen Klagen Dritter wegen Verstoß der Software gegen geltende Urheberrechte in der Gerichtsbarkeit, in der Schneider Electric seinen eingetragenen Hauptsitz oder Hauptgeschäftssitz hat, oder wegen unrechtmäßiger Nutzung von Handelsgeheimnissen, die in dieser Gerichtsbarkeit gesetzlich geschützt sind („Zuständige Gerichtsbarkeit“), schad- und klaglos zu halten, vorausgesetzt: (i) Sie informieren Schneider Electric schriftlich innerhalb von dreißig (30) Tagen von einer derartigen Klage, (ii) Schneider Electric besitzt die alleinige Kontrolle über die Verteidigung sowie über sämtliche damit verbundenen Vergleichsverhandlungen und (iii) Sie statten Schneider Electric mit angemessener Unterstützung, allen benötigten Informationen und erforderlichen Befugnissen aus, um seinen Verpflichtungen im Rahmen dieser Klausel entgegenzukommen. 

Schneider Electric übernimmt im Rahmen dieser Klausel keine Verpflichtungen Ihnen gegenüber in Verbindung mit Klagen, die außerhalb der zuständigen Gerichtsbarkeit erhoben werden, bzw. für Klagen, die in diesem Paragraph 10.9 oben nicht ausdrücklich angegeben sind. 

Wenn die Software als rechtswidrig erklärt oder von Schneider Electric als rechtswidrig eingestuft wird, dann kann Schneider Electric auf eigene Kosten: (i) die Software ändern, damit sie keine Rechtsverletzung mehr darstellt, oder (ii) für Sie eine Lizenz erwerben, damit Sie die Software weiterverwenden können. Wenn die oben genannten Optionen nach alleinigem Ermessen von Schneider Electric als nicht wirtschaftlich oder kommerziell vertretbar eingestuft werden, dann ist Schneider Electric zur Kündigung der Lizenz für die gesetzeswidrige Software berechtigt. 

Die vorstehenden Verpflichtungen von Schneider Electric sind ungültig, wenn die Klage wegen Rechtsverstoß oder -verletzung auf Folgendes zurückzuführen ist bzw. in Verbindung zu Folgendem steht: (i) Software, die entsprechend Ihren Entwürfen, Zeichnungen oder Spezifikationen bereitgestellt wurde; (ii) Software, die nicht in Übereinstimmung mit den Anweisungen oder Empfehlungen von Schneider Electric gespeichert, verwendet oder verwaltet wurde; (iii) Klagen wegen Rechtsverstoß oder -verletzung, die auf die Kombination der im Rahmen dieser EULA bereitgestellten Software mit einem anderen Element zurückzuführen sind, das nicht von Schneider Electric bereitgestellt wurde; (iv) Änderungen an der Software ohne vorhergehende schriftliche Genehmigung durch Schneider Electric; (v) Von Ihnen oder Drittparteien bereitgestellte oder entwickelte Software oder Produkte; oder (vi) Ihre Nicht-Verwendung der von Schneider Electric verfügbar gemachten Korrekturen oder Verbesserungen.

Unbeschadet der Zwingenden Gesetze und soweit zulässig gemäß den Zwingenden Gesetzen, enthält dieser Paragraph 10.9 die gesamte Haftbarkeit von Schneider Electric und Ihren alleinigen und ausschließlichen Entschädigungsanspruch.

11.	SOFTWARE VON DRITTANBIETERN 
11.1.	Die Software kann Software von Drittanbietern in unveränderter oder modifizierter Form einbetten oder Ihnen damit bereitgestellt werden. In diesem Fall macht Schneider Electric entsprechende Informationen für Sie verfügbar.
11.2.	Mit der Annahme dieser EULA akzeptieren Sie auch die Bestimmungen der Softwarelizenzen aller Drittanbieter („Alternative Lizenzen“), die über Geistige Eigentumsrechte an der besagten Software von Drittanbietern verfügen, und jede Nutzung der als Teil der Software angesehenen Software von Drittanbietern unterliegt den Bestimmungen dieser alternativen Lizenzen. Bezugnehmend auf die obigen Bestimmungen wird die Haftbarkeit von Schneider Electric hinsichtlich der Teile der Software, die alternativen Lizenzen unterliegen, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der alternativen Lizenz weiter eingeschränkt, und Schneider Electric übernimmt in keinem Fall eine umfangreichere oder maßgeblichere Haftung als diejenige, die aus derartigen alternativen Lizenzen ersichtlich ist, sofern und nur soweit von den Zwingenden Gesetzen nicht anderweitig vorgegeben.
11.3.	Darüber hinaus kann die Software Code enthalten, einschließlich Code von Drittanbietern, für den Schneider Electric einen Quellennachweis erbringen muss. Dieser Code wurde ggf. mit alternativen Lizenzbestimmungen freigegeben. Derartiger Code wird nicht im Rahmen der vorliegenden EULA lizenziert und unterliegt ausschließlich der alternativen Lizenz, die als einzige Lizenz für den besagten Code fungiert und die Beziehung zwischen Ihnen und dem alternativen Lizenzgeber regelt. Diese EULA ändert in keiner Weise die Rechte oder Verpflichtungen, die Ihnen im Rahmen dieser alternativen Lizenzen ggf. zufallen. Schneider Electric bietet keinerlei Gewährleistung oder Garantie in Verbindung mit Code, der alternativen Lizenzen unterliegt, sofern und nur soweit von den Zwingenden Gesetzen nicht anderweitig vorgegeben.
11.4.	Wenn Sie die Software in einer bestimmten Kombination mit anderer Software oder anderen Geräten gemäß Ihren Anforderungen einsetzen möchten, müssen Sie diese Software oder Geräte, einschließlich angemessener Lizenzen von den betroffenen Drittanbietern, auf eigene Gefahr und auf eigene Kosten erwerben und verwalten. 
Wenn Sie keine angemessenen Lizenzen von Dritten erwerben und aufrechterhalten und dies in irgendeiner Weise dazu führt, dass ein Dritter einen Anspruch gegen Schneider Electric geltend macht, werden Sie Schneider Electric auf Verlangen von sämtlichen Verlusten, Kosten, Ansprüchen, Forderungen, Klagen, Verfahren, Bußgeldern, Strafen, Schiedssprüchen, Verbindlichkeiten, Schäden, Ersatzzahlungen, Vergleichen, Zinsforderungen, Aufwendungen und/oder Honoraren und/oder Gebühren (Schäden) freistellen, die Schneider Electric als Folge eines solchen Versäumnisses entstehen bzw. bei Schneider Electric auftreten, sofern Ihre vertragliche Verpflichtung auf Schadenersatz nicht den Anteil der Schäden oder Verletzungen oder den Vergleichsbetrag des Klägers, der auf ein Verschulden von Schneider Electric zurückzuführen ist, oder die Schneider Electric von Rechts wegen auferlegte Verschuldenshaftung gemäß den Zwingenden Gesetze übersteigt. Die vorstehende Freistellungsverpflichtung gilt auch nach Ablauf oder Kündigung der vorliegenden EULA.
Wenn Sie die entsprechenden Drittanbieterlizenzen nicht erwerben und verwalten und das zur Folge hat, dass ein Drittanbieter Klage gegen Schneider Electric erhebt, dann haben Sie Schneider Electric gegenüber derartigen Klagen Dritter schad- und klaglos zu halten. Wenn die Software Zugriff auf ein Software Development Kit (im Folgenden kurz „SDK“) enthält, das die Entwicklung von Schnittstellen zwischen der Software von Drittanbietern und der Software ermöglicht, kann Schneider Electric nicht für von Ihnen mithilfe eines SDK vorgenommene Entwicklungen haftbar gemacht werden, und Schneider Electric ist keinesfalls verpflichtet, Ihnen Supportleistungen diesbezüglich bereitzustellen. Des Weiteren haftet Schneider Electric keinesfalls für Ihre Verwendung des SDK oder für etwaige Schäden, die Ihnen oder Dritten dadurch entstehen.
11.5.	Wenn Ihre Nutzung des SDK in irgendeiner Weise dazu führt, dass ein Dritter einen Anspruch gegen Schneider Electric geltend macht, werden Sie Schneider Electric auf Verlangen von sämtlichen Verlusten, Kosten, Ansprüchen, Forderungen, Klagen, Verfahren, Bußgeldern, Strafen, Schiedssprüchen, Verbindlichkeiten, Schäden, Ersatzzahlungen, Vergleichen, Zinsforderungen, Aufwendungen und/oder Honoraren und/oder Gebühren (Schäden) freistellen, die Schneider Electric als Folge einer solchen Nutzung durch Sie entstehen bzw. bei Schneider Electric auftreten, sofern Ihre vertragliche Verpflichtung auf Schadenersatz nicht den Anteil der Schäden oder Verletzungen oder den Vergleichsbetrag des Klägers, der auf ein Verschulden von Schneider Electric zurückzuführen ist, oder die Schneider Electric von Rechts wegen auferlegte Verschuldenshaftung gemäß den Zwingenden Gesetze übersteigt.

12.	SCHUTZ PERSONENBEZOGENER INFORMATIONEN / ZUSTIMMUNG ZUR NUTZUNG ODER OFFENLEGUNG VON BENUTZERDATEN

12.1.	Schutz Personenbezogener Informationen. In Bezug auf die Verarbeitung Personenbezogener Informationen im Rahmen oder in Verbindung mit der vorliegenden EULA oder der Nutzung der Software stimmen alle Parteien überein, sich an die Verpflichtungen gemäß der örtlich geltenden Datenschutzbestimmungen und gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz der zutreffenden Gerichtsbarkeit zu halten.

Sie sollten die Datenschutzhinweise und -erklärungen, die Ihnen von Schneider Electric zur Verfügung gestellt werden, einschließlich derjenigen, die gegebenenfalls in Bezug auf die Software bereitgestellt werden, prüfen.

Sie sind und bleiben verantwortlich für etwaige personenbezogene Daten von Dritten, die Sie ausführen, hochladen, speichern, erstellen, nutzen, teilen, ändern, löschen oder anderweitig im Rahmen Ihrer Nutzung der Software verarbeiten. Sie haben in diesem Zusammenhang sämtliche geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten, sämtliche erforderlichen Genehmigungen einzuholen und sämtliche erforderlichen Mitteilungen zu machen.

12.2.	Nutzung von Benutzer-/Endbenutzerinformationen. Zusätzlich zum Dienstprogramm zur Softwareaktualisierung, wie in Paragraph 5.3 beschrieben, erkennen Sie an, dass einige Softwareprodukte ggf. Analyse- und Diagnosefunktionen umfassen, die Schneider Electric die Erfassung von Benutzer-/Endbenutzerinformationen aus der Software ermöglichen.
Sie stimmen zu, dass Schneider Electric im Rahmen dieser EULA ein nicht ausschließliches, unbefristetes, unwiderrufliches, weltweites, kostenfreies, gebührenfreies und unterlizenzierbares Lizenzrecht gewährt wird, die Benutzer-/Endbenutzerinformationen zu nutzen, zu hosten, zu speichern, hochzuladen, zu importieren, zu sammeln, zu erstellen, zu übersetzen, zu kopieren, zu modifizieren, Modifikationen davon zu verbreiten, abgeleitete Werke davon auszuführen, zu erstellen und zu verbreiten (einschließlich durch Datenanalyse- und Diagnosefunktionen oder -prozesse), und zwar ausschließlich für die folgenden begrenzten Zwecke und in Verbindung mit diesen: (i) um Ihnen den Zugang und die Nutzung der Software zu ermöglichen; (ii) um die Software und/oder die Benutzererfahrung mit der Software zu verbessern; (iii) um die Software zu modifizieren oder zu testen; und/oder, falls zutreffend, (iv) um zusätzliche oder andere von Schneider Electric angebotene Produkte und Dienstleistungen zu verbessern oder zu erstellen. Die in diesem Paragraphen 12.2 gewährte Lizenz umfasst das Recht von Schneider Electric zur Weitergabe der Lizenz an seine Verbundenen Unternehmen und externe Unterauftragnehmer (und über Ebenen von Verbundenen Unternehmen und externen Unterauftragnehmern), die die Software ganz oder teilweise im Namen von Schneider Electric erstellen, bereitstellen oder pflegen, in jedem Fall unter der Verantwortung von Schneider Electric Ihnen gegenüber in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser EULA.
Sie sichern zu, dass Sie sämtliche Lizenzen und Genehmigungen, die für die Gewährung der in diesem Paragraphen 12.2 definierten Lizenzrechte erforderlich sind, erhalten haben und aufrechterhalten werden, ohne dass für Schneider Electric, seine Verbundenen Unternehmen und Unterauftragnehmer Kosten anfallen. Sie sichern zu und gewährleisten, dass Sie bei der Einräumung der vorgenannten Lizenzrechte weder spezifische Berechtigungen bzw. genehmigte Nutzungsrechte überschreiten noch gegen geltende Lizenzvereinbarungen oder Gesetze verstoßen. Sie werden Schneider Electric auf Verlangen von sämtlichen Verlusten, Kosten, Ansprüchen, Forderungen, Klagen, Verfahren, Bußgeldern, Strafen, Schiedssprüchen, Verbindlichkeiten, Schäden, Ersatzzahlungen, Vergleichen, Zinsforderungen, Aufwendungen und/oder Honoraren und/oder Gebühren (Schäden) freistellen, die Schneider Electric in Verbindung mit oder als Folge eines Verstoßes Ihrerseits gegen die vorgenannte Zusicherung oder Gewährleistung entstehen bzw. bei Schneider Electric auftreten, sofern Ihre vertragliche Verpflichtung auf Schadenersatz nicht den Anteil der Schäden oder Verletzungen oder den Vergleichsbetrag des Klägers, der auf ein Verschulden von Schneider Electric zurückzuführen ist, oder die Schneider Electric von Rechts wegen auferlegte Verschuldenshaftung gemäß den Zwingenden Gesetze übersteigt. Die vorstehende Freistellungsverpflichtung gilt auch nach Ablauf oder Kündigung der vorliegenden EULA.
Wenn Schneider Electric auf der Grundlage Ihrer Benutzer-/Endbenutzerinformationen in Übereinstimmung mit dem Vorstehenden Verbesserungen der Software und/oder zusätzliche oder andere von Schneider Electric erstellte Produkte oder Dienstleistungen vorschlägt, bewirbt oder Dritten zur Verfügung stellt, hat Schneider Electric sicherzustellen, dass diese Verbesserungen oder zusätzlichen bzw. anderen Produkte oder Dienstleistungen keine Informationen enthalten, die es ermöglichen, Sie und/oder die Waren, Geräte, Versorgungseinrichtungen, Gebäude oder Anlagen zu identifizieren, in Verbindung mit denen Sie die Software installieren oder verwenden. 
Sofern Benutzer-/Endbenutzerinformationen von Ihnen in der Software oder durch Ihre Nutzung der Software darin hochgeladen, erhoben, gespeichert, erstellt und/oder modifiziert werden, zum Beispiel in Verbindung mit Ihrer Tätigkeit als Dienstleister für einen Endbenutzer, sind Sie allein und in vollem Umfang dafür verantwortlich, von diesem Endbenutzer oder einem anderen relevanten Dritten die erforderlichen Zustimmungen und Genehmigungen für die Durchführung der oben genannten Tätigkeiten einzuholen und Schneider Electric die in diesem Paragraphen 12.2 genannten Lizenzrechte im Hinblick auf die Benutzer-/Endbenutzerinformationen einzuräumen. Schneider Electric bestätigt, dass die Benutzer-/ Endbenutzerinformationen das Eigentum des betreffenden Endbenutzers sind, auf den sich die Benutzer-/Endbenutzerinformationen beziehen, es sei denn, Sie haben mit den Endbenutzern eigenverantwortlich etwas anderes vereinbart.
12.3	Offenlegung von Benutzer-/Endbenutzerinformationen. Schneider Electric darf ohne Ihre vorherige ausdrückliche Zustimmung keinem Dritten Benutzer-/Endbenutzerinformationen offenlegen, mit Ausnahme von (i) Offenlegungen gegenüber Verbundenen Unternehmen von Schneider Electric und Unterauftragnehmern, die im Namen von Schneider Electric oder dessen Verbundenen Unternehmen handeln und an den Aktivitäten beteiligt sind, die im Rahmen der Schneider Electric gewährten Lizenzrechte wie in Paragraph 12.2 oben beschrieben genehmigt wurden, oder (ii) Fällen, in denen die Offenlegung von Benutzer-/Endbenutzerinformationen die einzige Schneider Electric nach vernünftigem Ermessen zur Verfügung stehende Möglichkeit ist, um rechtlichen Verpflichtungen, welchen Schneider Electric unterliegt, gültigen Anordnungen von Gerichten oder anderen zuständigen Behörden oder Regierungsstellen nachzukommen oder um Betrug, Missbrauch oder Sicherheitsrisiken in Bezug auf die Software zu verhindern oder um die Rechte von Schneider Electric gemäß dieser EULA durchzusetzen oder zu verteidigen, beispielsweise im Rahmen eines Rechtsstreits oder eines anderen Verfahrens, ohne hierauf beschränkt zu sein. Für den Fall, dass Sie nicht der Eigentümer der Benutzer-/Endbenutzerinformationen sind, sind Sie vollumfänglich und alleine für die Einholung der ausdrücklichen Zustimmung des rechtmäßigen Eigentümers der Benutzer-/Endbenutzerinformationen dazu verantwortlich, dass Schneider Electric besagte Daten im Rahmen der in diesem Paragraphen 12.3 festgelegten Ausnahmen offenlegen darf.

13.	AUFZEICHNUNGEN & PRÜFUNG
13.1.	Die folgenden Bestimmungen dieses Paragraphen 13 finden nur Anwendung, wenn Sie eine Gesellschaft, ein Unternehmen oder eine andere juristische Person sind, und gelten nicht für einzelne Benutzer. 
13.2.	Sie stimmen zu, Schneider Electric alle anwendbaren verfügbaren Datensätze zur Überprüfung durch Schneider Electric während Ihrer üblichen Geschäftszeiten verfügbar zu machen, sodass Schneider Electric (nach schriftlicher Mitteilung an Sie mindestens zwei (2) Kalendertage im Voraus, es sei denn, eine Verletzung der EULA oder ein Betrug wird vermutet) Ihre Einhaltung der Geschäftsbedingungen der vorliegenden EULA bestätigen kann. Des Weiteren stimmen Sie zu, dass Sie auf Antrag von Schneider Electric oder dessen befugtem Vertreter Schneider Electric umgehend (jedenfalls innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach der Aufforderung) dokumentieren und schriftlich bestätigen, dass Ihre und die Nutzung Ihrer Mitarbeiter der Software die Bestimmungen und Bedingungen der vorliegenden EULA erfüllt.
13.3.	Schneider Electric kann (nach schriftlicher Mitteilung an Sie mindestens zwei (2) Kalendertage im Voraus, es sei denn, eine Verletzung der EULA oder ein Betrug wird vermutet) Ihre Nutzung der Software während der normalen Geschäftszeiten prüfen, um Ihre Einhaltung der vorliegenden EULA sicherzustellen, und zu diesem Zweck gewähren Sie bereits jetzt Zugang zu den relevanten Räumlichkeiten. Wenn sich aus einer derartigen Prüfung oder Inspektion ergibt, dass Sie die Software ohne Lizenz oder unsachgemäß verwenden oder die geltenden, vertraglich vereinbarten und an Schneider Electric zu entrichtenden Gebühren (sofern zutreffend) nicht vollständig bezahlt haben, sind Sie verpflichtet, unbeschadet eventueller weiterer Rechte und Ansprüche von Schneider Electric: (i) unmittelbar den erforderlichen Gebührenbetrag zu zahlen, um Ihre derzeitige Nutzung der Software zu decken, und (ii) Schneider Electric die Kosten für die Prüfung oder Inspektion zurückzuerstatten.

14.	AUSFUHRKONTROLLE
Die Software und andere von Schneider Electric gemäß dieser EULA gelieferte Produkte oder Dienstleistungen enthalten (gegebenenfalls) Bauteile und/oder Technologien aus den Vereinigten Staaten von Amerika („USA“), der Europäischen Union („EU“) und/oder sonstigen Ländern. Sie bestätigen und sichern zu, dass die Lieferung, Abtretung bzw. Nutzung der Software, Dienstleistungen oder sonstiger Leistungen und/oder der integrierten Technologien (gemeinsam die „Leistungen“) gemäß dieser EULA vollumfänglich die Bestimmungen der jeweils anwendbaren Ausfuhrkontrollgesetze und/oder -vorschriften der USA und der EU bzw. sonstiger nationaler und internationaler Ausfuhrkontrollgesetze und/oder -vorschriften einhalten werden. 
Sofern nicht von den zuständigen Behörden gültige Ausfuhrgenehmigungen und die entsprechende schriftliche Zustimmung von Schneider Electric zu den nachfolgenden Tätigkeiten eingeholt wurden, dürfen die Leistungen nicht (i) in Länder bzw. an Personen (einschließlich natürliche Personen, Gruppen bzw. juristische Personen) ausgeführt bzw. wiedereingeführt werden, die gemäß den geltenden Ausfuhrkontrollgesetzen und/oder -vorschriften Beschränkungen unterliegen, oder (ii) zu Zwecken und in Bereichen verwendet werden, die gemäß den geltenden Ausfuhrkontrollgesetzen und/oder -vorschriften Beschränkungen unterliegen. Sie verpflichten sich zudem, die Leistungen weder direkt noch indirekt für Raketensysteme oder unbemannte Flugkörper oder Trägersysteme für Kernwaffen zu nutzen oder diese für die Konzipierung, Entwicklung, Produktion oder Nutzung von Waffen zu verwenden, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, chemische, biologische und Kernwaffen.
Wenn erforderliche bzw. empfohlene Lizenzen, Zulassungen oder Freigaben nicht eingeholt werden, unabhängig davon, ob aufgrund der Untätigkeit einer zuständigen Behörde oder aus sonstigen Gründen, oder wenn solche Lizenzen, Zulassungen oder Freigaben abgelehnt oder widerrufen werden oder wenn Schneider Electric die Erfüllung dieser EULA aufgrund der geltenden Ausfuhrkontrollgesetze und/oder -vorschriften verboten wäre bzw. wenn die Erfüllung dieser EULA Schneider Electric nach eigenem Ermessen einem Haftungsrisiko gemäß den geltenden Ausfuhrkontrollgesetzen und/oder -vorschriften aussetzen würde, gilt Schneider Electric als von sämtlichen Pflichten aus dem im Rahmen dieser EULA geschlossenen Vertrag freigestellt.

15.	Abtretung 
Ihre Rechte oder Verpflichtungen im Rahmen der vorliegenden EULA können ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Schneider Electric von Ihnen oder Ihren Vertretern nicht verkauft, in Unterlizenz vergeben, vermietet, abgetreten, überlassen oder übertragen werden; dies gilt auch für jede andere Form der Verfügung über diese Rechte. Schneider Electric kann die Rechte und Pflichten aus dieser EULA an jedes der Verbundenen Unternehmen von Schneider Electric oder an jedes andere Unternehmen abtreten, über das Schneider Electric gegebenenfalls die Kontrolle übernimmt oder mit dem Schneider Electric fusioniert, vorausgesetzt, dass die Abtretung keine Nachteile für Sie mit sich bringt.

16.	DAUER UND BEENDIGUNG
16.1.	Das Ihnen im Rahmen dieser EULA gewährte Lizenzrecht wird wirksam, sobald Sie die enthaltenen Bestimmungen akzeptieren. Das Lizenzrecht bleibt wirksam, bis seine Gültigkeit abläuft oder endet, wenn:- (i) das Lizenzrecht Ihnen in Übereinstimmung mit Paragraph 1 für einen begrenzten Zeitraum gewährt wurde und das Ende dieses Zeitraums erreicht ist, oder (ii) das Lizenzrecht Ihnen in Übereinstimmung mit Paragraph 1 für einen Testzeitraum gewährt wurde und Sie die Lizenz nach Ablauf des besagten Testzeitraums gemäß Paragraph 1 nicht aktivieren, oder (iii) diese EULA mit sofortiger Wirkung von Schneider Electric oder Ihnen gekündigt wird, wenn Sie oder Schneider Electric den geltenden Verpflichtungen im Rahmen der vorliegenden EULA nicht nachkommen, oder (iv) Schneider Electric diese EULA mit sofortiger Wirkung kündigt, weil Sie zahlungsunfähig oder insolvent sind.
16.2.	Nach Ablauf, Beendigung oder Kündigung des Ihnen im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Lizenzrechts beenden Sie unmittelbar die Verwendung der Software und müssen (i) die Software, sofern Sie Ihnen in physischer Form bereitgestellt wurde, mit allen zugehörigen Kopien und Daten entfernen und definitiv löschen, einschließlich aber nicht beschränkt auf die auf Ihren Computern, Speicherplatten oder Servern gespeicherten Kopien und Daten, mit allen gedruckten Begleitunterlagen und der entsprechenden Verpackung und (ii) die Software, wenn Sie sie heruntergeladen haben, von Ihren Computern, Speicherplatten, Servern oder anderen Geräten, auf denen die Software abgelegt wurde, entfernen und definitiv löschen, einschließlich aller zugehörigen Dateien und sonstigen Unterlagen, die in elektronischer Form vorliegen. In beiden Fällen, (i) und (ii), übermitteln Sie auf Anfrage von Schneider Electric eine schriftliche Bestätigung für Schneider Electric aus, dass Sie alle angeforderten Aktionen gemäß diesem Paragraph 16.2 ausgeführt haben.
16.3.	<Check Alignment of PHs> Die Beendigung des Ihnen im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Lizenzrechts beeinflusst in keiner Weise die Rechte oder Rechtsmittel, die sich vor besagter Beendigung im Rahmen dieser EULA zugunsten von Schneider Electric ergeben haben.

17.	SONSTIGES
17.1.	Die vorliegende EULA und die Anlagen hierzu stellen die vollständige Vereinbarung dar, die zwischen Ihnen und Schneider Electric zu dem hier behandelten Gegenstand getroffen wurde, und sie ersetzt jede mündliche, elektronische oder schriftliche Vereinbarung oder Abrede zu einem ähnlichen Gegenstand. Die Dokumentation ist integraler Bestandteil der im Rahmen dieser EULA gewährten Lizenz. Bei Abweichungen zwischen den Bestimmungen der vorliegenden EULA und der Dokumentation sind die Bestimmungen dieser EULA maßgebend. Bei Unterschieden zwischen den Bestimmungen der gedruckten Fassung dieser EULA, die ggf. mit dem Softwarepaket geliefert wird, und einer auf dem Computerbildschirm angezeigten Vereinbarung ist die gedruckte Fassung maßgebend.
17.2.	Sollte eine der Bestimmungen dieser EULA von einem zuständigen Gericht für unwirksam, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, unternehmen Sie und Schneider Electric alle zumutbaren Schritte, um die betroffenen Bestimmungen wirksam, rechtmäßig oder durchsetzbar zu machen, wobei ihre ursprünglichen Absichten zu berücksichtigen sind, und diese geänderten Bestimmungen werden von Ihnen und Schneider Electric in vollem Umfang durchgesetzt. Die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen bleibt von der Feststellung der Unwirksamkeit, Rechtswidrigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit einzelner Bestimmungen unberührt. 
17.3.	Eine Versäumnis oder ein Verzug Ihrerseits oder von Schneider Electric bei der Ausübung der Befugnis, des Rechts oder Vorrechts ist nicht als Verzicht auf diesen Anspruch anzusehen. Auch schließt eine einzelne oder teilweise Ausübung einer solchen Befugnis, Rechts oder Vorrechts eine anderweitige oder weitere Ausübung einer Befugnis, eines Rechts oder Vorrechts nicht aus.
17.4.	Überschriften in dieser EULA dienen nur der leichteren Orientierung und haben keinen Einfluss auf deren Auslegung.
17.5.	Im Singular ausgedrückte Wörter schließen den Plural ein und umgekehrt.
17.6.	Die Paragraphen 7, 8, 9, 10, 11, 12 und 13 der vorliegenden EULA gelten auch nach Beendigung dieser EULA oder nach Ablauf des Ihnen im Rahmen dieser EULA in Übereinstimmung mit Paragraph 16.1 gewährten Lizenzrechts uneingeschränkt weiter. Desgleichen gelten alle Bestimmungen, die ihrem Wesen nach die Beendigung oder den Ablauf dieser EULA und des Ihnen im Rahmen der EULA gewährten Lizenzrechts überdauern, auch weiterhin uneingeschränkt nach der besagten Beendigung oder dem Gültigkeitsablauf. Darüber hinaus sind auch alle Ihre im Rahmen dieser EULA festgelegten Entschädigungsverpflichtungen nach Ablauf oder Kündigung dieser EULA weiterhin gültig.
17.7.	Schneider Electric ist Ihnen gegenüber nicht verantwortlich oder haftbar oder als in Verzug oder vertragsbrüchig aufgrund einer Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag anzusehen, wenn eine solche Nichterfüllung oder Verzögerung auf Streiks, Arbeitskonflikte, zivile Unruhen, Aufruhr, Rebellion, Invasion, Epidemie oder Feindseligkeiten zurückzuführen ist, Krieg, Terroranschlag, Embargo, Naturkatastrophen, höhere Gewalt, Überschwemmung, Feuer, Sabotage, Schwankungen oder Nichtverfügbarkeit von elektrischer Energie, Wärme, Licht, Klimaanlage oder Ihren Geräten, Verlust und Zerstörung von Eigentum oder andere Umstände oder Ursachen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von Schneider Electric liegen.

18.	ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
18.1.	Diese EULA unterliegt ausschließlich dem Recht der Republik Irland und ist danach auszulegen. 
18.2.	Sämtliche Streitigkeiten zwischen Ihnen und Schneider Electric aus oder in Zusammenhang mit dieser EULA und/oder der Software, unabhängig davon, ob diese auf einem Vertrag, einer Gewährleistung, einer unerlaubten Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), verschuldensunabhängiger Haftung, einem Gesetz etc. beruhen, die nicht einvernehmlich beigelegt werden können, sind nach dem Recht beizulegen, dem diese EULA, wie oben festgelegt, unterliegt, und zwar von den zuständigen irischen Gerichten; sämtliche anderen Zuständigkeiten, einschließlich im Falle von mehreren Beklagten, Verfahren zur Erwirkung verfügungsähnlicher Beschlüsse oder Eilverfahren oder Berufungsverfahren betreffend Gewährleistungen, sind ausgeschlossen.
18.3.	Keine der Bestimmungen in diesen Paragraphen 18.1 oder 18.2 führt dazu, dass Ihnen die Rechte entzogen werden, die Ihnen nach den Zwingenden Gesetzen zustehen. Wenn Sie ein Verbraucher sind und Ihren Wohnsitz in der Europäischen Union oder im Vereinigten Königreich haben, können Sie eine Klage gegen Schneider Electric einreichen, um Ihre Verbraucherrechte im Zusammenhang mit dieser EULA und/oder der Software vor (i) den Gerichten des Landes, in dem Schneider Electric seinen eingetragenen Sitz hat oder (ii) den Gerichten des Landes, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, durchzusetzen. Für Verbraucher, die Ihren Wohnsitz in der Europäischen Union haben, hat die Europäische Kommission eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung eingerichtet, die unter folgendem Link https://ec.europa.eu/consumers/odr aufgerufen werden kann.

18.4.	Soweit gesetzlich zulässig, erkennen Sie an und stimmen zu, dass irreparable Schäden für Schneider Electric entstehen (für die gesetzliche Schadenersatzansprüche nicht als adäquate Abhilfe gelten können), wenn Sie gegen Bestimmungen der vorliegenden EULA verstoßen und diese Bestimmungen nicht ausdrücklich durchgesetzt werden. Aus diesem Grund erhält Schneider Electric im Falle eines Verstoßes oder drohenden Verstoßes gegen diese EULA durch Sie zusätzlich zu allen anderen Rechten oder Rechtsmitteln Anspruch auf (a) eine einstweilige Verfügung oder ein anderes Rechtsmittel zur Unterlassung des Verstoßes, ohne dass ein tatsächlich entstandener Schaden nachgewiesen oder eine gerichtliche Verfügung oder schriftliche Verpflichtung vorgelegt werden muss, oder (b) eine Gerichtsentscheidung zur Erbringung der spezifischen Leistung aus der anwendbaren Bestimmung dieser Vereinbarung.

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ANLAGE 1 ZUR ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG
BESONDERE ARTEN VON LIZENZEN

Spezielle andere Nutzungsrechte können Ihnen je nach Art der Lizenz, die Sie erworben haben, gewährt werden.

Ausbildungslizenz. Wenn Sie die Software nur für pädagogische Zwecke erwerben möchten, kontaktieren Sie bitte Schneider Electric oder einen autorisierten Händler in Ihrem Land. Falls die Software als akademische oder Lernsoftware gekennzeichnet ist, müssen Sie ein qualifizierter pädagogischer Benutzer sein, um Anspruch auf Nutzung der Software erheben zu können. Wenn Sie kein qualifizierter pädagogischer Benutzer sind, sind Sie nach dieser EULA nicht zur Nutzung von akademischer oder Lernsoftware berechtigt. Um festzustellen, ob Sie ein qualifizierter pädagogischer Benutzer sind, kontaktieren Sie bitte Schneider Electric oder einen autorisierten Händler in Ihrem Land. Sobald Sie eine Lizenz zur Nutzung der akademischen oder pädagogischen Software erhalten haben, dürfen Sie die Software nicht veräußern oder übertragen oder Ihr Lizenzrecht auf Nutzung in Form einer Unterlizenz vergeben, es sei denn an eine andere Person, die von Schneider Electric als qualifizierter pädagogischer Benutzer bestimmt wurde.
Der in diesem Paragraphen der vorliegenden EULA verwendete Begriff „Person“ sollte so ausgelegt werden, dass ohne Einschränkung jede Person, jeder Konzern, jedes Unternehmen bzw. jede andere juristische Person mit eingeschlossen wird.

Lizenz für Einsatzerprobung. Wenn Sie eine Lizenz zum Zweck der Einsatzerprobung erworben haben, erkennen Sie an und stimmen zu, dass die unter einer Einsatzerprobungslizenz an Sie lizenzierte Software lediglich eine Vorabveröffentlichungs-Software ist. Als solche ist die Software möglicherweise nicht voll funktionsfähig und Sie tragen das gesamte Risiko für die Ergebnisse und die Leistung der Software. Sie sind berechtigt, die an Sie unter einer Erprobungslizenz lizenzierte Software auf Computern an Ihrem Arbeitsplatz ausschließlich zum Zweck der Prüfung zu installieren und zu nutzen, bevor diese von Schneider Electric kommerzialisiert wird, und möglicherweise Fehler, Bugs oder Defekte in der besagten Software zu identifizieren. Sie stimmen ebenfalls zu, alle angemessenen Anstrengungen zu unternehmen, um Schneider Electric Feedback in Bezug auf Ihre Nutzung der Software zukommen zu lassen, einschließlich eines umgehenden Berichts an Schneider Electric über Fehler, Bugs oder Defekte, die Sie eventuell finden. Ungeachtet gegenteiliger Vereinbarungen in dieser EULA dürfen Sie Anwendungen, die Sie mit der Ihnen im Rahmen einer Erprobungslizenz bereitgestellten Software erstellen, nicht verteilen oder übertragen. Schneider Electric aktualisiert die Ihnen im Rahmen einer Erprobungslizenz bereitgestellte Software nicht und stellt hierfür keinen Support bereit. Die Ihnen im Rahmen einer Erprobungslizenz bereitgestellte Software kann Code enthalten, der nach einer gewissen Zeit die Software deaktiviert und sie dadurch unbrauchbar macht. Obwohl die Software versuchen wird, Sie vor der Deaktivierung zu warnen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Software mit oder ohne Vorwarnung deaktiviert oder unbrauchbar gemacht werden kann. Nach einer solchen Deaktivierung wird diese EULA Zug um Zug automatisch enden. Vor Deaktivierung der Software können Sie Schneider Electric kontaktieren, um Ihre Erprobungslizenz in eine Standardlizenz umzuwandeln, die von der vorliegenden EULA bei Freigabe der endgültigen Version der Software geregelt wird, falls und wenn diese von Schneider Electric verfügbar ist, indem Sie die geltenden Lizenzgebühren (falls zutreffend) an Schneider Electric zahlen und den/die entsprechenden Aktivierungscode(s) von Schneider Electric erhalten.

Firmenlizenz.
Sie können keine Firmenlizenz erwerben, es sei denn, Sie sind ein Unternehmen oder ein Konzern.
Falls Sie eine Firmenlizenz von Schneider Electric erwerben, werden die Datenträger, auf denen die Software an Sie bereitgestellt wird, so konfiguriert, dass sie nur verwendet werden können, um die Software unter einer Firmenlizenz zu betreiben. Die Datenträger geben ausdrücklich den Namen Ihrer Firma, Ihres Konzerns oder Ihrer Unternehmensgruppe als Lizenznehmer einer Firmenlizenz auf der Software an.
Die Datenträger, die die Software enthalten, werden Ihnen separat von der Lizenzdatei bereitgestellt, die zur Aktivierung der Software notwendig ist. Die Lizenzdatei wird konfiguriert, sodass sie die Software nur mit einer Firmenlizenz aktivieren kann.
Bei Erwerb einer Firmenlizenz erwerben Sie gleichzeitig eine Nutzungslizenz mit den folgenden Einschränkungen und unter den folgenden Bedingungen:
-	Sie dürfen die Software nur zur Nutzung durch autorisierte Benutzer von und zu den Standorten installieren; und
-	Jede Verwendung einer Ihnen im Rahmen einer Firmenlizenz bereitgestellten Software durch eine Person, die kein berechtigter Benutzer ist, sowie von oder zu einem Ort, der gemäß diesen Bestimmungen nicht als Standort qualifiziert ist, ist strengstens untersagt.
Bei Erwerb einer Firmenlizenz wird als eine ausdrückliche Abweichung zu Paragraph 2.2 (i) der vorliegenden EULA vereinbart, dass:
-	Sie das Recht erwerben, die Software zu kopieren oder zu reproduzieren, einschließlich des Rechts auf Duplizierung des Datenträgers, auf dem Ihnen die Software bereitgestellt wird, und der zugehörigen Lizenzdatei; und
-	Sie das Recht erwerben, die Nutzung der Software durch ein Unternehmen oder einen Konzern, das bzw. der Teil Ihrer Unternehmensgruppe ist (wie nachfolgend definiert), zu gestatten,
in beiden Fällen für den alleinigen und eingeschränkten Zweck der Ausübung des gleichzeitigen Nutzungslizenzrechts, das Ihnen unter der Firmenlizenz gewährt wurde, innerhalb der oben festgelegten Grenzen.
Diese Anlage ist integraler Bestandteil der vorliegenden EULA und alle Bestimmungen dieser EULA, die nicht ausdrücklich von dieser Anlage abweichen, gelten für Sie in Übereinstimmung mit dem Vorstehenden zusätzlich zu den in dieser Anlage festgelegten Bestimmungen.
Die hier verwendeten und nur für Firmenlizenzen geltenden Begriffe haben folgende Bedeutung:
-	Der Begriff „Unternehmensgruppe“ verweist auf ein Unternehmen oder einen Konzern:
a)	in dem Sie direkt oder indirekt die Stimmrechte von mehr als 50 % des ausgegebenen Stammkapitals besitzen oder kontrollieren oder (ii) direkt oder indirekt die Ernennung einer Mehrheit der Direktoren (oder gleichwertig) seines Aufsichtsrates (oder eines gleichwertigen Gremiums) kontrollieren oder
b)	der direkt oder indirekt (i) die Stimmrechte von mehr als 50 % Ihres ausgegebenen Stammkapitals besitzt oder kontrolliert, oder (ii) die Ernennung einer Mehrheit der Direktoren (oder gleichwertig) Ihres Aufsichtsrates (oder eines gleichwertigen Gremiums) kontrolliert, oder
c)	der sich direkt oder indirekt im Eigentum oder unter der Kontrolle desselben Unternehmens oder Konzerns befindet wie Sie in Übereinstimmung mit Unterfall b) oben.
-	Der Begriff „Autorisierte Benutzer“ bezieht sich auf alle Endbenutzer in Ihrer Gesellschaft, Ihrem Unternehmen oder Ihrer Unternehmensgruppe an den Standorten, an denen die Software verwendet wird.
-	Der Begriff „Standorte“ verweist auf Ihre Einrichtung, an die Schneider Electric die Software zuerst geliefert hat, sowie alle Ihre Einrichtungen und die Einrichtungen Ihrer Unternehmensgruppe, unabhängig davon, ob diese Einrichtungen sich im selben Land oder in mehreren Ländern befinden.


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